Die Nachrüstverpflichtungen der EnEV 2007 sind weiterhin anzuwenden. (Austausch alter Heizungsanalgen, Dämmung oberster Geschossdecken, Dämmung von wärmeführenden Leitungen)
Änderung bei der Dämmung von obersten Geschossdecken: Wenn diese zugänglich aber nicht begehbar sind, müssen sie so gedämmt werden, dass die Decke einen U-Wert von 0,24 W/m²K nicht überschreitet. Alternativ kann auch das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt werden.
Neu ist eine gleichlautende Nachrüstverpflichtung für begehbare oberste Geschossdecken ab dem 31.12.2011
Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen:
-vor 1.1.1990 eingebaut - bis 31.12.2019
-danach eingebaute nach 30 Jahren
-in Wohngebäude mit mehr als 5 WE
Außnahmen gelten, wenn:
-Leistungen weniger als 20 W/m²
-Gebäude nach 1994 gebaut oder auf Nivau der WschV 1995
Weiterführende Fragen können gerne in einem persönlichem Gespräch erläutert werden.
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