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News und Aktuelles

21.04.2010 Nachrüstverpflichtungen der EnEV 2009

EnEV 2009 gilt seit dem 01.10.2009
Die Nachrüstverpflichtungen der EnEV 2007 sind weiterhin anzuwenden. (Austausch alter Heizungsanalgen, Dämmung oberster Geschossdecken, Dämmung von wärmeführenden Leitungen)

Änderung bei der Dämmung von obersten Geschossdecken: Wenn diese zugänglich aber nicht begehbar sind, müssen sie so gedämmt werden, dass die Decke einen U-Wert von 0,24 W/m²K nicht überschreitet. Alternativ kann auch das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt werden.
Neu ist eine gleichlautende Nachrüstverpflichtung für begehbare oberste Geschossdecken ab dem 31.12.2011

Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen:
-vor 1.1.1990 eingebaut - bis 31.12.2019
-danach eingebaute nach 30 Jahren
-in Wohngebäude mit mehr als 5 WE
Außnahmen gelten, wenn:
-Leistungen weniger als 20 W/m²
-Gebäude nach 1994 gebaut oder auf Nivau der WschV 1995

Weiterführende Fragen können gerne in einem persönlichem Gespräch erläutert werden.
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