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Ines Deichsel berät Sie gern!

Telefon: 0 33 85 - 53 9617
Telefax: 0 33 85 - 53 94 11
E-Mail: i.deichsel@deichsel-bau.de
Beratungstermin vereinbaren:
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Als zertifizierter Energieberater-Vor-Ort biete ich Ihnen
Aufbau und Inhalte
Im Rahmen einer Gebäude-Energieberatung wird zunächst eine
Bestandsaufnahme des Objektes durchgeführt deren Ziel die
Erstellung einer Energiebilanz ist. Aus der geht hervorgeht, durch
welche Bauteile wie viel Wärme verloren geht und welche Verluste
durch den Betrieb der Heizungsanlage verursacht werden.
Die anschließende Bewertung der ermittelten Energiebilanz
ermöglicht eine Einstufung der Gebäudehülle hinsichtlich des
baulichen Wärme- schutzes und der Heizungstechnik hinsichtlich der
Effektivität und der verursachten Umweltauswirkungen (Emissionen).
Aufbauend auf die vorangehend geschilderte "Istzustands-Erfassung"
werden Energieeinspar- maßnahmen im Bereich des baulichen
Wärmeschutzes und der technischen Gebäudeausrüstung in Erwägung
gezogen und beschrieben, welche im vorliegenden Fall geeignet sein
könnten. Die einzelnen Maßnahmen und Maßnahmenpakete werden aus
ökonomischer, bauphysikalischer und ökologischer Sicht bewertet.
Als Resultat der Bewertungen werden konkrete Handlungsempfehlungen
gegeben, welche Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen mittelfristig
durchgeführt werden sollten und worauf im Rahmen der Duchführung
insbesondere geachtet werden sollte.
Anschließend werden die durch die angeratenen Maßnahmen erzielbaren
Energieeinspareffekte dargestellt und Hinweise gegeben, welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können.
Ihr Nutzen
Es ist mit häufig erheblicher Kostenreduzierung zu rechen, da alle
Maßnahmen hinsichtlich der Effektivität und Wirtschaftlichkeit
überprüft werden und so eine optimierte Maßnahmen- koordination
erfolgen kann.
Es werden Bauschäden vermieden, die ansonsten relativ häufig durch
unsachgemäße Auswahl und/oder Ausführung von Sanierungsmaßnahmen
entstehen.
Als zertifzierter Energieberater-Vor- Ort stehe ich Ihnen
auch im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen
als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Aus dem "Förderdschungel" wird herausgefiltert, welche Förderungen
optimal genutzt und ggf. kombiniert werden können.
Eventuell bestehende Auflagen bzgl. der Nutzung von
Förderprogrammen können in der Regel durch Berechnungen oder
Bescheinigungen erfüllt werden.

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Eine wesentliche Neuerung der EU-Richtlinie, die mit der EnEV 2007
in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist die Einführung von
Energieausweisen auch für bestehende Gebäude bei Verkauf,
Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes oder einer
Nutzungseinheit. Bei Erweiterung von Gebäuden um mehr als die
Hälfte sind die notwendigen Berechnungen nur für den Anbau
durchzuführen.
Sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung hat der Eigentümer
in der Regel eine Wahlfreiheit zwischen einem Energieausweis auf
der Grundlage des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs.
(siehe rechte Spalte)
Denkmalgeschütze Gebäude benö-tigen bei Verkauf oder Vermietung
generell keinen Energieausweis.
Inhalte des Energieausweises
Dem Energieausweis sind Vorschläge für die Verbesserung der
Energieeffizienz des Gebäudes beizufügen, sofern kostengünstige
Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.

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Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs
Für den Neubau oder bei Änderung von Gebäuden, sind die
wesentlichen Ergebnisse der erforderlichen Berechnungen
anzugeben. (§3, §4 EnEV, beziehend auf die Anlagen des
Energieausweises).
Für bestehende Gebäude (erbaut vor dem 01.01.1977) sind die
gleichen Daten anzugeben wie für den Fall des Neubaus oder der
Änderung von Gebäuden. Lediglich darf hier der Eigentümer die
erforderlichen Daten selbst mittels eines Frage- bzw.
Erhebungsbogens erfassen. Diesen Erhebungsbogen können Sie bei mir
erhalten. Die Daten werden dann lediglich auf Plausibilität
geprüft. Kosten für einen Vor-Ort-Termin werden so vermieden.
Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Gilt für Bestandswohngebäude welche nach dem
01.11.1977 erbaut wurden. Berechnet wird auf Grundlage des
gemessenen und um die Witterung bereinigten Energieverbrauchs.
Diese Energieverbräuche sind bei Wohn- gebäuden für Heizung und
zentrale Warmwasserbereitung in kWh/Jahr und Quadratmeter
Gebäudenutzfläche anzugeben.
Zur Ermittlung der Energieverbrauchs-kennwerte, aus den
Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnung, unter-scheidet man seit
dem 30.07.2009 zwei Möglichkeiten:
1. Ermittlung der Energieverbrauchs-kennwerte für einen Zeitraum
von dreimal 12 Monate ( drei einzelne Jahreszeiträume)
2. Ermittlung der Energieverbrauchs-kennwerte von mindestens 36
Monate ( z.B. Heizöl – oder Pelletabrechnung)
Für eine Vergleichbarkeit werden die Daten standort- und
witterungs-bereinigt. Weiterhin werden Leerstände angemessen
berücksichtigt.
Thermografie ist ein bildgebendes, berührungsloses Messverfahren,
das die für das menschliche Auge unsichtbare Wärmestrahlung eines
Gebäudes sichtbar macht. Mittels der Wärmebildkamera lassen sich
diese Verluste sichtbar machen und können dann im Zuge einer
Sanierung behoben werden.
Thermografieaufnahmen werden vor- wiegend in der kalten Jahreszeit
gemacht. Ideale Bedienungen sind dann gegeben, wenn zwischen
Innenräumen und der Außenluft Temperatur- differenzen zwischen
10-15 Grad existieren. Mehrstündige Sonnen- einstrahlung
verfälschen die Aufnahmen. Vorwiegend werden abends bzw. nachts
Thermografieaufnahmen gemacht, um unverfälschte Mess- ergebnisse zu
erhalten. Aber auch an „trüben" Tagen oder direkt nach
Sonnenuntergang kann gemessen werden.

Aufnahme mit Wärmebildkamera
Für die Arbeit mit der Wärmebildkamera werden die Termine
längerfristig geplant.
Bei Bedarf bitten wir um eine zeitige Anmeldung.
Telefon: 0 33 85 - 53 9617
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