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  1. Energieberatung Havelland

News & Aktuelles

21.04.2010
EnEV 2009 gilt seit dem 01.10.2009
Die Nachrüstverpflichtungen der EnEV 2007 sind weiterhin anzuwenden. (Austausch alter Heizungsanalgen, Dämmung oberster Geschossdecken, Dämmung von... weiter

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Ines Deichsel berät Sie gern!

Telefon: 0 33 85 - 53 9617
Telefax: 0 33 85 - 53 94 11
E-Mail: i.deichsel@deichsel-bau.de
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Ihr Vor-Ort-Energieberater

Energiesparberatung vor Ort für Bestandswohngebäude

Aufbau und Inhalte
Im Rahmen einer Gebäude-Energieberatung wird zunächst eine Bestandsaufnahme des Objektes durchgeführt deren Ziel die Erstellung einer Energiebilanz ist. Aus der geht hervorgeht, durch welche Bauteile wie viel Wärme verloren geht und welche Verluste durch den Betrieb der Heizungsanlage verursacht werden.
Die anschließende Bewertung der ermittelten Energiebilanz ermöglicht eine Einstufung der Gebäudehülle hinsichtlich des baulichen Wärme- schutzes und der Heizungstechnik hinsichtlich der Effektivität und der verursachten Umweltauswirkungen (Emissionen). Aufbauend auf die vorangehend geschilderte "Istzustands-Erfassung" werden Energieeinspar- maßnahmen im Bereich des baulichen Wärmeschutzes und der technischen Gebäudeausrüstung in Erwägung gezogen und beschrieben, welche im vorliegenden Fall geeignet sein könnten. Die einzelnen Maßnahmen und Maßnahmenpakete werden aus ökonomischer, bauphysikalischer und ökologischer Sicht bewertet.
Als Resultat der Bewertungen werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, welche Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen mittelfristig durchgeführt werden sollten und worauf im Rahmen der Duchführung insbesondere geachtet werden sollte.
Anschließend werden die durch die angeratenen Maßnahmen erzielbaren Energieeinspareffekte dargestellt und Hinweise gegeben, welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können.

Ihr Nutzen 
Es ist mit häufig erheblicher Kostenreduzierung zu rechen, da alle Maßnahmen hinsichtlich der Effektivität und Wirtschaftlichkeit überprüft werden und so eine optimierte Maßnahmen- koordination erfolgen kann.
Es werden Bauschäden vermieden, die ansonsten relativ häufig durch unsachgemäße Auswahl und/oder Ausführung von Sanierungsmaßnahmen entstehen.
Als zertifzierter Energieberater-Vor- Ort stehe ich Ihnen  auch im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Aus dem "Förderdschungel" wird herausgefiltert, welche Förderungen optimal genutzt und ggf. kombiniert werden können.
Eventuell bestehende Auflagen bzgl. der Nutzung von Förderprogrammen können in der Regel durch Berechnungen oder Bescheinigungen erfüllt werden.

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Energieausweis für Bestandswohngebäude

Eine wesentliche Neuerung der EU-Richtlinie, die mit der EnEV 2007 in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist die Einführung von Energieausweisen auch für bestehende Gebäude bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes oder einer Nutzungseinheit. Bei Erweiterung von Gebäuden um mehr als die Hälfte sind die notwendigen Berechnungen nur für den Anbau durchzuführen.
Sowohl beim Verkauf als auch bei der Vermietung hat der Eigentümer in der Regel eine Wahlfreiheit zwischen einem Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs.
(siehe rechte Spalte)
Denkmalgeschütze Gebäude benö-tigen bei Verkauf oder Vermietung generell keinen Energieausweis.

Inhalte des Energieausweises
Dem Energieausweis sind Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beizufügen, sofern kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen möglich sind.

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Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs
Für den Neubau oder bei Änderung von Gebäuden, sind die wesentlichen Ergebnisse der erforderlichen Berechnungen  anzugeben. (§3, §4 EnEV, beziehend auf die Anlagen des Energieausweises).
Für bestehende Gebäude (erbaut vor dem 01.01.1977) sind die gleichen Daten anzugeben wie für den Fall des Neubaus oder der Änderung von Gebäuden. Lediglich darf hier der Eigentümer die erforderlichen Daten selbst mittels eines Frage- bzw. Erhebungsbogens erfassen. Diesen Erhebungsbogen können Sie bei mir erhalten. Die Daten werden dann lediglich auf Plausibilität geprüft. Kosten für einen Vor-Ort-Termin werden so vermieden.

Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Gilt für Bestandswohngebäude welche nach dem 01.11.1977 erbaut wurden. Berechnet wird auf Grundlage des gemessenen und um die Witterung bereinigten Energieverbrauchs. Diese Energieverbräuche sind bei Wohn- gebäuden für Heizung und zentrale Warmwasserbereitung in kWh/Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche anzugeben.
Zur Ermittlung der Energieverbrauchs-kennwerte, aus den Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnung, unter-scheidet man seit dem 30.07.2009 zwei Möglichkeiten:
1. Ermittlung der Energieverbrauchs-kennwerte für einen Zeitraum von dreimal 12 Monate ( drei einzelne Jahreszeiträume)
2. Ermittlung der Energieverbrauchs-kennwerte von mindestens 36 Monate ( z.B. Heizöl – oder Pelletabrechnung) 
Für eine Vergleichbarkeit werden die Daten standort- und witterungs-bereinigt. Weiterhin werden Leerstände angemessen berücksichtigt.

Thermografie-Gutachten

Thermografie ist ein bildgebendes, berührungsloses Messverfahren, das die für das menschliche Auge unsichtbare Wärmestrahlung eines Gebäudes sichtbar macht. Mittels der Wärmebildkamera lassen sich diese Verluste sichtbar machen und können dann im Zuge einer Sanierung behoben werden.

Thermografieaufnahmen werden vor- wiegend in der kalten Jahreszeit gemacht. Ideale Bedienungen sind dann gegeben, wenn zwischen Innenräumen und der Außenluft Temperatur- differenzen zwischen 10-15 Grad existieren. Mehrstündige Sonnen- einstrahlung verfälschen die Aufnahmen. Vorwiegend werden abends bzw. nachts Thermografieaufnahmen gemacht, um unverfälschte Mess- ergebnisse zu erhalten. Aber auch an „trüben" Tagen oder direkt nach Sonnenuntergang kann gemessen werden.

Wärmebild

Aufnahme mit Wärmebildkamera

Für die Arbeit mit der Wärmebildkamera werden die Termine längerfristig geplant.
Bei Bedarf bitten wir um eine zeitige Anmeldung.

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